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   BGH, 20.06.2000 - X ZR 113/99   

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https://dejure.org/2000,6636
BGH, 20.06.2000 - X ZR 113/99 (https://dejure.org/2000,6636)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - X ZR 113/99 (https://dejure.org/2000,6636)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - X ZR 113/99 (https://dejure.org/2000,6636)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent - Patentverletzung - Gerichtskosten - Gebühr - Erinnerung - Kostenansatz - Öffentliche Urkunde - Streitgenossenschaft

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 58 Abs. 1; ; GKG § 59 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 49 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 60; ; BGB § 421

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen Kostenansatz (Anforderung eines Vorschusses) im Revisionsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.12.1996 - VII E 8/96

    Auswahlermessen eines Kostenbeamten bei der Möglichkeit mehrere Schuldner in

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 113/99
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob mit der Erinnerung nach § 5 GKG auch die ermessensfehlerhafte Anwendung einer Verwaltungsvorschrift (so BFH, Beschl. v. 12.12.1996 - VII E 8/96) oder nur die Verletzung eines Kostengesetzes (so Oestrich/Winter/Hellstab, Komm. z. Gerichtskostengesetz, § 58 Rdn. 4 m.w.N.) gerügt werden kann.
  • KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02

    Durchsetzung von Gerichtskosten im Ausland

    Die Gerichtskostenrechnung betrifft eine öffentlich-rechtliche Forderung, deren Beitreibung im Inland nach den Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung erfolgt (Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., Abschnitt IX, Rn. 1; BGH, Beschluss vom 20.6.2000, X ZR 113/99).

    Da es sich bei der deutschen Gerichtskostenrechnung nicht um eine Entscheidung in diesem Sinne, sondern vielmehr um einen Akt der Justizverwaltung handelt, ist ein Vorgehen nach Art. 31 EuGVÜ für die Justizkasse nicht möglich (BGH, Beschluss vom 20.6.2000, X ZR 113/99; OLG Schleswig-Holstein, RIW 1997, 513).

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